Gemeindevorstehung

Zuständigkeiten der Gemeindevorstehung

Die Gemeindevorstehung setzt sich aus dem Bürgermeister und 7 weiteren Mitgliedern zusammen.

Die Gemeinderäte werden von den Fraktionen der Gemeindevertretung auf Grund des Ergebnisses der Gemeinderatswahl gewählt. 

Der erste Gemeinderat führt die Bezeichnung Vizebürgermeister.

 

Die Sitzungen der Gemeindevorstehungen sind nicht öffentlich.

 

Die Gemeindevorstehung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:

  • Dienstrechtliche Angelegenheiten
  • Erwerb und Veräußerung von beweglichen und unbeweglichen Sachen (Grundstücken) bis zu einem Höchstwert von € 150.000,-
  • Die Vergabe von Arbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen bis zu € 150.000,-.
  • Einräumung und Auflassung von bücherlichen Rechten
  • Die Beratung von gemeindeeigenen Bauvorhaben
  • Die gänzliche oder teilweise Abschreibung uneinbringlicher Forderungen privatrechtlicher Natur. 
  • Die Einbringung von Rechtsmitteln einschließlich Beschwerden gegen verwaltungsbehördliche Entscheidungen an die Verwaltungsgerichte  sowie Revisionen gegen Erkenntnisse und Beschlüsse der Verwaltungsgerichte an den Verwaltungsgerichtshof und von Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof.