Ausschüsse dienen zur Vorberatung und Antragstellung an die Gemeindevertretung.
In der Gemeinde Bad Gastein gibt es folgende Ausschüsse:
Der Rechts- und Finanzausschuss ist eine öffentliche Sitzung, die von jedem besucht werden kann.
Derzeit besteht der Ausschuss aus folgenden Mitgliedern:
Über die Entsendung der Gemeindevertreter muss noch entschieden werden. | |
Der Ausschuss für Bau-, Raumplanungs- und Umweltangelegenheiten ist eine öffentliche Sitzung, die von jedem besucht werden kann.
Derzeit besteht der Ausschuss aus folgenden Mitgliedern:
Über die Entsendung der Gemeindevertreter muss noch entschieden werden. | |
Die Gemeinden sind verpflichtet einen Überprüfungsausschuss zu bestellen.
Der Überprüfungsausschuss hat die Jahresabschlüsse auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit, sowie die Kassenführung und die Einhaltung des Budgets zu prüfen.
Die Sitzungen des Überprüfungsausschusses sind nicht öffentlich.
Derzeit besteht der Überprüfungsausschuss aus folgenden Mitgliedern:
Über die Entsendung der Gemeindevertreter muss noch entschieden werden. | |
Derzeit besteht der Ausschuss aus folgenden Mitgliedern:
Über die Entsendung der Gemeindevertreter muss noch entschieden werden. | |