Entfernung von Wespennestern

Veröffentlichungsdatum04.08.2026Lesedauer1 Minute
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Information der Freiwilligen Feuerwehr Bad Gastein:

Immer wieder erreichen uns Anfragen zur Entfernung von Wespennestern. 

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Feuerwehr grundsätzlich keine Wespennester entfernt. Wespen und Hornissen sind nützliche Insekten und stehen unter dem Schutz des Naturschutzgesetzes. Eine Entfernung oder Zerstörung ihrer Nester ist daher nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. 

Ein Einschreiten der Feuerwehr erfolgt ausschließlich bei unmittelbarer Gefahr in Verzug, beispielsweise wenn: 

• eine nachgewiesene Insektengiftallergie vorliegt, 

• Kleinkinder oder pflegebedürftige Personen akut gefährdet sind oder 

• eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht und keine andere Möglichkeit der Gefahrenabwehr gegeben ist. 

In allen anderen Fällen bitten wir Sie, sich an einen dafür ausgebildeten Schädlingsbekämpfungsbetrieb zu wenden. 

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. So stellen wir gemeinsam sicher, dass unsere Einsatzkräfte für tatsächliche Notfälle jederzeit einsatzbereit sind. 

Ihre Freiwillige Feuerwehr Bad Gastein