Die Vergnügungssteuer ist eine
Selbstbemessungsabgabe, d. h. vom Abgabepflichtigen selbst zu
berechnen, zu erklären und zu entrichten.
1. Veranstaltungen
Der Abgabenpflichtige (Veranstalter) hat nach
Beendigung der Veranstaltung innerhalb von 15 Tagen eine
Abgabenerklärung bei der Gemeinde Bad Gastein
einzureichen.
2. Einrichtungen (Spielautomaten u.
ä.)
Das Aufstellen von Vorrichtungen gemäß
§ 2 Z 6 Vergnügungssteuergesetz 1998 ist innerhalb einer
Woche bei der Gemeinde Bad Gastein vom Abgabepflichtigen
anzumelden.
Das Formular für die Erklärung der
Vergnügungssteuer erhalten Sie bei Anmeldung der
Veranstaltung.
Die näheren Bestimmungen und die
Berechnungsgrundlagen
entnehmen Sie der