Info-Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer ist eine Selbstbemessungsabgabe, d. h. vom Abgabepflichtigen selbst zu berechnen, zu erklären und zu entrichten.
1. Veranstaltungen
Der Abgabenpflichtige (Veranstalter) hat nach Beendigung der Veranstaltung innerhalb von 15 Tagen eine Abgabenerklärung  bei der Gemeinde Bad Gastein einzureichen.
2. Einrichtungen (Spielautomaten u. ä.)
Das Aufstellen von Vorrichtungen gemäß § 2 Z 6 Vergnügungssteuergesetz 1998 ist innerhalb einer Woche bei der Gemeinde Bad Gastein vom Abgabepflichtigen anzumelden.
Das Formular für die Erklärung der Vergnügungssteuer erhalten Sie bei Anmeldung der Veranstaltung.
Die näheren Bestimmungen und die Berechnungsgrundlagen
entnehmen Sie der