Bescheidmäßige Bewilligung oder
Bescheinigung auf schriftlichen Antrag zur Abhaltung
einer
Veranstaltung nach dem Salzburger
Veranstaltungsgesetz 1997
Eine Veranstaltung ist eine öffentliche,
allgemein zugängliche Darbietung und
Einrichtung,
die zum Vergnügen oder zur Erbauung der
Teilnehmer bestimmt ist, und ist bei der
Gemeinde
anzumelden. (Feste, Partys, Bälle,
Umzüge, Darbietungen Belustigungen aller Art,
usw.)
Einreichunterlagen:
Programmablauf
Lageplan
Sperrstundenverlängerung:
Schriftlicher Antrag
bei Veranstaltungen Saisonale
Sperrstundenverlängerungen