Das Thermalwasserbezugsrecht wird über
schriftliches Ansuchen verliehen, wenn bestimmte Voraussetzungen
erfüllt sind.
Die näheren Bestimmungen entnehmen Sie
der
bzw. der
Die
Vorschreibung und die Einhebung des Thermalwasserentgeltes
erfolgt
durch die
Wirtschaftlichen Unternehmungen der Gemeinde Bad Gastein.
Ust-Id ATU37992605
Bankverbindungen:
BLZ 20404
Konto 23501-0 Salzburger Sparkasse
BLZ 15091
Konto 151480027 Oberbank
BLZ 35226
Konto 2011609 Raiffeisenbank
BLZ 60000
Konto 1654338 Postsparkasse