Ausstellung auf schriftlichen
Antrag:
Bewilligung gem. § 24 Abs. 7 a) ROG
1998
Bescheidmäßige Bewilligung zur
Zweitwohnungsnutzung aus besonders
berücksichtigungswürdigen
Gründen
Bescheinigung gemäß § 24 Abs.
7 lit. b) ROG 1998
Wenn die Wohnung/Haus nicht im Zweitwohnungsgebiet
liegt, aber bereits vor dem 1.3.1993 als Zweitwohnung genützt
wurde,
ist eine künftige Nutzung als Zweitwohnsitz
zulässig.
Voraussetzungen zum Erwerb einer
Zweitwohnung:
Die Wohnung liegt im
Zweitwohnungsgebiet
wenn nicht Zweitwohnungsgebiet, aber vor dem
1.3.93 als Zweitwohnung genützt wurde,
wenn die Wohnung geerbt wurde
oder
einer Nutzungsbewilligung.