Info-Raumordnungsgesetz 1998
Ausstellung auf schriftlichen Antrag:
                                         
Bewilligung gem. § 24 Abs. 7 a) ROG 1998
Bescheidmäßige Bewilligung zur Zweitwohnungsnutzung aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen
                                                            
Bescheinigung gemäß  § 24 Abs. 7 lit. b) ROG 1998
Wenn die Wohnung/Haus nicht im Zweitwohnungsgebiet liegt, aber bereits vor dem 1.3.1993 als Zweitwohnung genützt wurde,
ist eine künftige Nutzung als Zweitwohnsitz zulässig.
                                                                                                         
Voraussetzungen  zum Erwerb einer Zweitwohnung:
Die Wohnung liegt im Zweitwohnungsgebiet
wenn nicht Zweitwohnungsgebiet, aber vor dem 1.3.93 als Zweitwohnung genützt wurde,
wenn die Wohnung geerbt wurde oder einer Nutzungsbewilligung.