Info-Raumordnung
Für Verfahren nach dem Salzburger Raumordnungsgesetz 1998
(z. B. Teilabänderungen Flächenwidmungsplan, Bebauungspläne, Einzelbewilligungen gem. § 24 Abs. 3 ROG)
ersuchen wir um Vereinbarung eines persönlichen Beratungsgespräches.