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Gemeinde Bad Gastein
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Info-Raumordnung
Für Verfahren nach dem Salzburger Raumordnungsgesetz 1998
(z. B. Teilabänderungen Flächenwidmungsplan, Bebauungspläne, Einzelbewilligungen gem. § 24 Abs. 3 ROG)
ersuchen wir um Vereinbarung eines persönlichen Beratungsgespräches.
Siehe auch >
Einzelbewilligung gemäß § 24 Abs. 3 ROG 1998
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