Erteilung der Genehmigung zum Abbrennen eines
Feuerwerks der Klasse I und II
(Feuerwerksscherzartikel und Kleinfeuerwerke) auf
schriftlichen Antrag erfolgt durch die Gemeinde Bad
Gastein.
Erteilung der Genehmigung zum Abbrennen eines
Feuerwerks ab der Klasse III auf schriftlichen
Antrag
erfolgt durch die Bezirkshauptmannschaft St.
Johann i. Pongau.