Info-Pyrotechnik
Erteilung der Genehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks der Klasse I und II
(Feuerwerksscherzartikel und Kleinfeuerwerke) auf schriftlichen Antrag erfolgt durch die Gemeinde Bad Gastein.
                                                                  
Erteilung der Genehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks ab der Klasse III  auf schriftlichen Antrag
erfolgt durch die Bezirkshauptmannschaft St. Johann i. Pongau.