Info-Ortspolizeiliche Vorschriften
Ortspolizeiliche Vorschriften Neu – gültig ab September 2006
                        
Für den Kurbereich werden an Wochentagen die Zeiten von 12,30 Uhr bis 15,00 Uhr und von 20,00 Uhr bis 9,00 Uhr,
sowie an Wochenenden die Zeit von Samstag 12,30 Uhr bis Montag 9,00 Uhr als Ruhezeiten festgesetzt.
Gesetzliche Feiertag gelten zur Gänze als Ruhetage.
                     
Hauptsaison ist die Zeit vom 1. Juni bis 30.September eines jeden Jahres, sowie vom 20.Dezember bis Ostermontag des Folgejahres.
                           
In den Zeiten außerhalb der Hauptsaison kann die Behörde zwecks Abwicklung von baulichen Maßnahmen im Einzelfall
zeitlich befristete Ausnahmen von den Ruhezeiten bewilligen, wenn umliegende Kur- und Fremdenverkehrsbetriebe dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
                       
Formloses Ansuchen !
                              
Siehe auch >Parkordnung