Ortspolizeiliche Vorschriften Neu –
gültig ab September 2006
Für den Kurbereich werden an Wochentagen die
Zeiten von 12,30 Uhr bis 15,00 Uhr und von 20,00 Uhr bis 9,00
Uhr,
sowie an Wochenenden die Zeit von Samstag 12,30
Uhr bis Montag 9,00 Uhr als Ruhezeiten festgesetzt.
Gesetzliche Feiertag gelten zur Gänze als
Ruhetage.
Hauptsaison ist die Zeit vom 1. Juni bis
30.September eines jeden Jahres, sowie vom 20.Dezember bis
Ostermontag des Folgejahres.
In den Zeiten außerhalb der Hauptsaison kann
die Behörde zwecks Abwicklung von baulichen Maßnahmen im
Einzelfall
zeitlich befristete Ausnahmen von den Ruhezeiten
bewilligen, wenn umliegende Kur- und Fremdenverkehrsbetriebe
dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Formloses Ansuchen !