Info-Hundesteuer
                            
Die Gemeinde Bad Gastein erhebt für die Hundehaltung im Gemeindegebiet eine Hundesteuer.
Die Tarife dafür werden jährlich im Haushaltsbeschluss festgelegt.
Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und in einem Betrag bis zum 15. Februar d. J. fällig.
Die Hundemarke wird einmalig bei Anmeldung des Hundes ausgegeben und ist nach Beendigung der Hundehaltung an die Gemeinde zurückzugeben. Bei Verlust der Hundemarke wird kostenlos eine Ersatz-Hundemarke ausgefolgt.
Die näheren Bestimmungen entnehmen Sie der
                                                 
Formulare