Die Gemeinde Bad Gastein erhebt für die
Hundehaltung im Gemeindegebiet eine Hundesteuer.
Die
Tarife
dafür werden jährlich im Haushaltsbeschluss
festgelegt.
Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und in
einem Betrag bis zum 15. Februar d. J. fällig.
Die Hundemarke wird einmalig bei Anmeldung des
Hundes ausgegeben und ist nach Beendigung der Hundehaltung an die
Gemeinde zurückzugeben. Bei Verlust der Hundemarke wird
kostenlos eine Ersatz-Hundemarke ausgefolgt.
Die näheren Bestimmungen entnehmen Sie
der
Formulare