Ausstellung von Bescheinigungen auf
schriftlichen Antrag.
Bescheinigung gemäß § 2 Abs. 2 lit.
b) Salzburger Grundverkehrsgesetz 2001 LGBl. Nr.
9/2002:
Bescheinigt wird, dass Grundstücke oder Teile
davon im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Bad
Gastein
als Bauland (egal welche Kategorie)
ausgewiesen sind.
Bescheinigung gemäß § 2 Abs. 2 lit.
c) Salzburger Grundverkehrsgesetz 2001 LGBl. Nr.
9/2002:
Bescheinigt wird, dass sich auf dem
Grundstück ein Bauplatz befindet, auf dem sich
rechtmäßig Bauten befinden,
die keinen land- oder forstwirtschaftlichen
Betrieben dienen.
Bescheinigung gemäß § 2 Abs.1
letzter Satz Salzburger Grundverkehrsgesetz 2001 LGBl. Nr.
9/2002
Bescheinigt wird, dass es sich bei einem
Grundstück um kein land- oder forstwirtschaftliches
Grundstück handelt,
weil es nicht den Voraussetzungen der Definition
des Abs. 1 entspricht.