Info-Grundverkehr
Ausstellung von Bescheinigungen  auf schriftlichen Antrag.
                                     
Bescheinigung gemäß § 2 Abs. 2 lit. b)  Salzburger Grundverkehrsgesetz 2001 LGBl. Nr. 9/2002:
Bescheinigt wird, dass Grundstücke oder Teile davon im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Bad Gastein
als Bauland  (egal welche Kategorie) ausgewiesen sind.
                               
Bescheinigung gemäß § 2 Abs. 2 lit. c)  Salzburger Grundverkehrsgesetz 2001 LGBl. Nr. 9/2002:
Bescheinigt wird, dass sich auf dem Grundstück ein Bauplatz befindet, auf dem sich rechtmäßig Bauten befinden,
die keinen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben dienen.
                         
Bescheinigung gemäß  § 2 Abs.1 letzter Satz Salzburger Grundverkehrsgesetz 2001 LGBl. Nr. 9/2002
Bescheinigt wird, dass es sich bei einem Grundstück um kein land- oder forstwirtschaftliches Grundstück handelt,
weil es nicht den Voraussetzungen der Definition des Abs. 1 entspricht.