Info-Feuerbeschau
Feuerbeschauen sind gesetzlich alle 10 Jahre (für Betriebe und Landwirtschaften alle 5 Jahre) vorgeschrieben.
Der Überprüfungskommission gehören je ein Vertreter der Gemeinde, der Landesstelle für Brandverhütung und der Freiw.
Feuerwehr sowie der Rachfangkehrermeister an.