Feuerbeschauen sind gesetzlich alle 10 Jahre
(für Betriebe und Landwirtschaften alle 5 Jahre)
vorgeschrieben.
Der Überprüfungskommission gehören
je ein Vertreter der Gemeinde, der Landesstelle für
Brandverhütung und der Freiw.
Feuerwehr sowie der Rachfangkehrermeister
an.