Info-Besondere Kurtaxe
                                   
Die besondere Kurtaxe ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe und wird für Ferienwohnungen einschließlich
dauernd überlassener Ferienwohnungen und für dauernd abgestellte Wohnwagen eingehoben.
Der Ertrag der besonderen Kurtaxe fließt grundsätzlich je zur Hälfte dem Land und der Gemeinde zu.
Die Höhe der besonderen Kurtaxe wird durch die Kurkommission festgesetzt und beträgt
für Wohnung bis 40m² Nutzfläche jährlich € 300,60
für Wohnung mit mehr als 40m² Nutzfläche jährlich € 400,80.
Siehe auch > Abgabenerklärung
Rechtsgrundlage: Kurtaxengesetz 1993