Die besondere Kurtaxe ist eine gemeinschaftliche
Landesabgabe und wird für Ferienwohnungen
einschließlich
dauernd überlassener Ferienwohnungen und
für dauernd abgestellte Wohnwagen eingehoben.
Der Ertrag der besonderen Kurtaxe fließt
grundsätzlich je zur Hälfte dem Land und der Gemeinde
zu.
Die Höhe der besonderen Kurtaxe wird durch
die Kurkommission festgesetzt und beträgt
für Wohnung bis 40m² Nutzfläche
jährlich € 300,60
für Wohnung mit mehr als 40m²
Nutzfläche jährlich € 400,80.
Rechtsgrundlage: Kurtaxengesetz 1993