Gemeindevorstehung
                                   
Die Gemeindevorstehung setzt sich aus dem Bürgermeister und 7 weiteren Mitgliedern (Gemeinderäte und einer Gemeinderätin) zusammen.
Die Gemeinderäte werden von den Fraktionen der Gemeindevertretung auf Grund des Ergebnisses der Gemeinderatswahl gewählt. Der erste Gemeinderat führt die Bezeichnung Vizebürgermeister.
Die Zuständigkeiten der Gemeindevorstehung sind gesetzlich geregelt.
Die Sitzungen der Gemeindevorstehung sind nicht öffentlich.
                                                            
Vorsitzender:
 
 
 
 
 
 
( Bürgermeister, ÖVP )
Vorsitzender-Stv.
 
 
 
 
 
 
( 1.GR.Vizebürgermeister, SPÖ )
Mitglieder:
 
 
 
 
 
 
( 2.Gemeinderat, ÖVP )
 
 
( 3.Gemeinderat, SPÖ )
 
 
( 4.Gemeinderat, ÖVP )
 
 
( 5.Gemeinderätin, ÖVP )
 
 
( 6.Gemeinderat, SPÖ )
 
 
( 7.Gemeinderat, ÖVP )
Mitglieder mit beratender Stimme:
 
 
 
 
 
 
( Gemeindevertreter, ULB )
 
 
( Gemeindevertreter, FPÖ )