Ausschüsse
                                         
Zur Vorberatung und Antragstellung an die Gemeindevertretung kann die Gemeindevertretung Ausschüsse bilden.
Derzeit bestehen 3 von der Gemeindevertretung gebildete Ausschüsse.
Die Ausschüsse bestehen aus 8 Mitgliedern.
                              
Die Gemeinden sind zudem gesetzlich verpflichtet einen Überprüfungsausschuss zu bestellen.
Der Überprüfungsausschuss hat die Kassenführung, die Einhaltung des Budgets, die Jahresabschlüsse auf Sparsamkeit,
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen. Die Sitzungen des Überprüfungsausschusses sind nicht öffentlich.
Der Überprüfungsausschuss besteht aus 4 Mitgliedern.